Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 2 KSVG, § 24 Abs 1 S 1 Nr 5 KSVG, § 25 Abs 1 S 1 KSVG
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hersteller von Film- und Videoproduktionen - Kameramann - Katalogberuf - Künstler - eingeschränkter Entfaltungsspielraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgabepflicht der Hersteller von Film- und Videoproduktionen in der Künstlersozialversicherung; Einstufung des Berufs des Kameramanns als Katalogberuf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rentenversicherung; Künstlersozialversicherung - Kunstbegriff; künstlerische Tätigkeit; Kameramann; Location Scout; Künstlerbericht; Künstlersozialabgabe; Künstler; publizistische Leistung; Abgabepflicht; handwerkliche Tätigkeit; Techniker; Gestaltungsspielraum; ...
- rechtsportal.de
Abgabepflicht der Hersteller von Film- und Videoproduktionen in der Künstlersozialversicherung; Einstufung des Berufs des Kameramanns als Katalogberuf
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 20.06.2012 - S 13 R 700/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
- BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/15 R
- BSG, 29.11.2016 - B 3 KS 2/15 R
- BSG - B 3 KS 1/15 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 25.11.2010 - B 3 KS 1/10 R
Künstlersozialversicherung - Werbefotografie
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
Die Zweckgebundenheit der Produkte stehe unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 25. November 2010 (Az.: B 3 KS 1/10 R) ihrer Einordnung als künstlerisch in keinem Fall entgegen.Die Künstlersozialkasse war zum vorliegenden Rechtsstreit nicht notwendig beizuladen (§ 75 SGG), da seit der zum 15. Juni 2007 mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des KSVG und anderer Gesetze vom 12. Juni 2007 (BGBl I 1034) eingeführten Zuständigkeitsregelung bei den Prüfpflichten nach den §§ 29 und 35 KSVG die Träger der Rentenversicherung nach § 28p Abs. 1a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV) i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 2 KSVG im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Arbeitsgebern abschließend und endgültig über die Erfassung der geprüften Unternehmer als abgabepflichtige Vermarkter nach § 24 KSVG und über die Höhe der zu entrichtenden KSA entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KS 1/10 R - juris).
- Drs-Bund, 13.01.1975 - BT-Drs 7/3071
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
Dort seien in der Berufsgruppe "Fotodesigner" künstlerische Fotografen, Lichtbildner, Kameramänner und Werbefotografen genannt (BT-Drucks. 7/3071, S. 7).Vielmehr ist - ausgehend von dem weitgehend sozialpolitischen Anliegen der Berichterstattung - ein möglichst umfassender Begriff zugrunde gelegt worden, der nicht nur eindeutig künstlerische, sondern auch damit verwandte Tätigkeitsbereiche umfasst (BT-Drucks. 7/3071, S. 6).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2007 - L 9 KR 132/04
Location Scout - Künstler
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
Sie berufe sich auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2007 (Az.: L 9 KR 132/04), wonach der Kunstbegriff ein eigenschöpferisches Tätigwerden voraussetze.Der Auffassung des Senats steht schließlich nicht das von der Klägerin angeführte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2007 (Az.: L 9 KR 132/04) entgegen, das die Beurteilung der Tätigkeit als Location Scout zum Gegenstand hatte.
- BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
Folglich unterlägen unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 4. März 2004 (Az.: B 3 KR 12/03 R) auch solche Unternehmen der Abgabepflicht, die in einem arbeitsteiligen Prozess an der Produktion von Aufnahmen auf Bild- und Tonträgern mitwirkten und dabei nicht nur die technische Ausrüstung zur Verfügung stellten oder für das Funktionen der Technik sorgten. - BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 10/03 - SozR 4 5425 § 24 Nr. 3), dass bei der Zuordnung zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dem KSVG nicht die künstlerische Qualität der jeweiligen Arbeiten zu bewerten ist, sondern vielmehr als maßgebend anzusehen ist, in welchem Tätigkeitsbereich und gesellschaftlichem Umfeld die einzelnen Leistungen erbracht werden. - BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R
Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
Andererseits hat der Senat bei Berufstätigkeiten, die nach dem gesetzgeberischen Willen den künstlerischen zuzuordnen sind, nicht als entscheidend angesehen, ob im Einzelfall (z.B. wegen der Eigenart des Produkts oder wegen konkreter Vorgaben des Auftraggebers) ein großer oder kleiner Gestaltungsspielraum bei der Auftragsdurchführung verbleibt (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2001 - B 3 KR 1/00 R - SozR 3-5425 § 2 Nr. 11). - BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 15/03 R
Künstlersozialabgabe - Bemessung - unrichtige Angaben - Rücknahme fehlerhafter …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 4. März 2004 (Az.: B 3 KR 15/03 R) deutlich gemacht, dass es nicht auf die für jeden Auftrag einzelne Gestaltung der Tätigkeit ankomme, sondern das Berufsfeld im Allgemeinen für die Beurteilung der Abgabepflicht ausschlaggebend sei.