Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23932
LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12 (https://dejure.org/2015,23932)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.01.2015 - L 3 R 323/12 (https://dejure.org/2015,23932)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - L 3 R 323/12 (https://dejure.org/2015,23932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabepflicht der Hersteller von Film- und Videoproduktionen in der Künstlersozialversicherung; Einstufung des Berufs des Kameramanns als Katalogberuf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Künstlersozialversicherung - Kunstbegriff; künstlerische Tätigkeit; Kameramann; Location Scout; Künstlerbericht; Künstlersozialabgabe; Künstler; publizistische Leistung; Abgabepflicht; handwerkliche Tätigkeit; Techniker; Gestaltungsspielraum; ...

  • rechtsportal.de

    Abgabepflicht der Hersteller von Film- und Videoproduktionen in der Künstlersozialversicherung; Einstufung des Berufs des Kameramanns als Katalogberuf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KS 1/10 R

    Künstlersozialversicherung - Werbefotografie

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
    Die Zweckgebundenheit der Produkte stehe unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 25. November 2010 (Az.: B 3 KS 1/10 R) ihrer Einordnung als künstlerisch in keinem Fall entgegen.

    Die Künstlersozialkasse war zum vorliegenden Rechtsstreit nicht notwendig beizuladen (§ 75 SGG), da seit der zum 15. Juni 2007 mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des KSVG und anderer Gesetze vom 12. Juni 2007 (BGBl I 1034) eingeführten Zuständigkeitsregelung bei den Prüfpflichten nach den §§ 29 und 35 KSVG die Träger der Rentenversicherung nach § 28p Abs. 1a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV) i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 2 KSVG im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Arbeitsgebern abschließend und endgültig über die Erfassung der geprüften Unternehmer als abgabepflichtige Vermarkter nach § 24 KSVG und über die Höhe der zu entrichtenden KSA entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KS 1/10 R - juris).

  • Drs-Bund, 13.01.1975 - BT-Drs 7/3071
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
    Dort seien in der Berufsgruppe "Fotodesigner" künstlerische Fotografen, Lichtbildner, Kameramänner und Werbefotografen genannt (BT-Drucks. 7/3071, S. 7).

    Vielmehr ist - ausgehend von dem weitgehend sozialpolitischen Anliegen der Berichterstattung - ein möglichst umfassender Begriff zugrunde gelegt worden, der nicht nur eindeutig künstlerische, sondern auch damit verwandte Tätigkeitsbereiche umfasst (BT-Drucks. 7/3071, S. 6).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2007 - L 9 KR 132/04

    Location Scout - Künstler

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
    Sie berufe sich auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2007 (Az.: L 9 KR 132/04), wonach der Kunstbegriff ein eigenschöpferisches Tätigwerden voraussetze.

    Der Auffassung des Senats steht schließlich nicht das von der Klägerin angeführte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2007 (Az.: L 9 KR 132/04) entgegen, das die Beurteilung der Tätigkeit als Location Scout zum Gegenstand hatte.

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
    Folglich unterlägen unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 4. März 2004 (Az.: B 3 KR 12/03 R) auch solche Unternehmen der Abgabepflicht, die in einem arbeitsteiligen Prozess an der Produktion von Aufnahmen auf Bild- und Tonträgern mitwirkten und dabei nicht nur die technische Ausrüstung zur Verfügung stellten oder für das Funktionen der Technik sorgten.
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 10/03 - SozR 4 5425 § 24 Nr. 3), dass bei der Zuordnung zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dem KSVG nicht die künstlerische Qualität der jeweiligen Arbeiten zu bewerten ist, sondern vielmehr als maßgebend anzusehen ist, in welchem Tätigkeitsbereich und gesellschaftlichem Umfeld die einzelnen Leistungen erbracht werden.
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
    Andererseits hat der Senat bei Berufstätigkeiten, die nach dem gesetzgeberischen Willen den künstlerischen zuzuordnen sind, nicht als entscheidend angesehen, ob im Einzelfall (z.B. wegen der Eigenart des Produkts oder wegen konkreter Vorgaben des Auftraggebers) ein großer oder kleiner Gestaltungsspielraum bei der Auftragsdurchführung verbleibt (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2001 - B 3 KR 1/00 R - SozR 3-5425 § 2 Nr. 11).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 15/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bemessung - unrichtige Angaben - Rücknahme fehlerhafter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - L 3 R 323/12
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 4. März 2004 (Az.: B 3 KR 15/03 R) deutlich gemacht, dass es nicht auf die für jeden Auftrag einzelne Gestaltung der Tätigkeit ankomme, sondern das Berufsfeld im Allgemeinen für die Beurteilung der Abgabepflicht ausschlaggebend sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht